Den Vorstand bilden:

a) der/die 1. Vorsitzende,

b) der/die 2. Vorsitzende,

c) der/die 1. Schriftführer(in),

d) der/die 1. Kassierer(in),

e) der/die Vorsitzende des Ältestenrates,

f) der / die 1. Jungschützenvertreter(in) zwischen dem 21. und 35. Lebensjahr,

g) der Major (m/w).

 

Als beratende Mitglieder gehören außerdem dem Vorstand an:

a) der/die Vertreter(in) der Damenriege,

b) der/die 2. Schriftführer(in),

c) der/die 2. Kassierer(in),

d) der/die Schießwart(in),

e) der / die 2. Jungschützenvertreter(in) zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr

f) der jeweilige Schützenkönig(in).

 

Stimmberechtigt sind im Vorstand nur die unter Ziffer 1 Buchstabe a) bis g) genannten Vorstandsmitglieder. Die unter Ziffer 2 Buchstaben a) bis f) genannten Mitglieder haben hingegen nur beratende Funktion und damit im Vorstand kein Stimmrecht.