Führung des Bataillons

Anweisung für die Führung des Bataillons

 Für die Führung des Bataillons wurden von der Generalversammlung am 11. Januar 2020 folgende Anweisungen beschlossen:

1. Das Bataillon umfasst alle Mitglieder des Vereins. Die weiblichen Mitglieder bilden die Damenabteilung. Das Bataillon tritt in der Öffentlichkeit uniformiert auf.

Zur Uniform gehören:

 

Damen

1. grüne Weste oder Schützenjacke

2. schwarze Hose

3. weiße Bluse

4. Schwarze Schuhe

5. ggf. Schützenkrawatte

6. Kein Hut

 

Zusätzlich tragen Offiziere: Schärpe und Handschuhe

Herren

1. grüne Schützenjacke

2. schwarze Hose

3. weißes Hemd

4. Schwarze Schuhe und Socken

5. Schützenkrawatte

6. Hut

 

Zusätzlich tragen Offiziere: Schärpe, Handschuhe und Degen

Jungschützen

Jungschützen (bis 25 Jahren) können alternativ das Jungschützen-T-Shirt oder weißes Hemd/Bluse, (grüne Schützenkrawatte), schwarze Hose, schwarze Schuhe tragen.

Majestäten...

tragen zu allen Anlässen Ihre jeweiligen Königs-; BIerkönigs- oder Jungschützenketten. Die Thronherren tragen Ihre Thronschärpen nur auf dem eigenen Fest.

Festmarsch Nachbarverein

Damen: kompl. Uniform

Herren: kompl. Uniform

Gratulation Nachbarverein

Damen: kompl. Uniform

Herren: kompl. Uniform (ohne Hut)

Offiziere: ohne Handschuhe, ohne Schärpe, ohne Degen

 

Volkstrauertag / Beerdigungen

Damen: kompl. Uniform

Herren: kompl. Uniform 

Offiziere: ohne Degen

Ostereiere-
schießen / Spaziergang

Zivil

3. Bei heißem Wetter kann Marscherleichterung für alle erteilt werden.

4. Der Führer des Bataillons ist Kommandeur. Er wird nach seiner Wahl in den Dienstrang eines Majors erhoben und trägt geflochtene Schulterstücke.

5. Der Major ist dem Vereinsführer für gute und disziplinvolle Durchführung aller Veranstaltungen, bei denen das Bataillon ganz oder teilweise auftritt, verantwortlich. In Krankheits- oder Verhinderungsfällen bestimmt der Oberst aus den Reihen der Offiziere einen Vertreter auf Zeit.

6. Jeder Offizier und/oder jedes Vorstandsmitglied, der/das infolge Krankheit oder aus sonstigen Gründen von seinem ihm aufgetragenen Posten zurücktritt, in seinem Posten durch Wiederwahl nicht bestätigt wurde, geht in seinen früheren Dienstrang zurück. Er kann dann entsprechend seiner Dienststellung, Leistung und Mitarbeit vom Oberst befördert werden.

7. Beförderungen
Für alle Beförderungen müssen folgende Voraussetzungen bestimmend sein:

  1. Würdigkeit
  2. aktive Mitarbeit
  3. Zugehörigkeitsdauer
  4. Vollendung des 18. Lebensjahres

Die Beförderungen im Mannschaftsbereich spricht der Major aus. Die Beförderungen im Offiziersbereich spricht der Oberst aus. Die Vorschläge sind vom Ältestenrat beim Oberst einzureichen. Die Beschlussfassung erfolgt durch den Major, der/dem Ältestenratsvorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzende/n und dem Oberst.

Es werden grundsätzlich alle Mitglieder befördert, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres zählt die Vereinszugehörigkeit. Darum süllen die Schützen nach einer Zugehörigkeit von:

  • 5 Jahren mindestens Gefreiter,
  • 10 Jahren mindestens Obergefreiter,
  • 15 Jahren mindestens Stabsgefreiter,
  • 20 Jahren mindestens Unteroffizier,
  • 25 Jahren mindestens Feldwebel,
  • 30 Jahren mindestens Oberfeldwebel und
  • 40 Jahren mindestens Stabsfeldwebel sein.

Vergangene Zugehörigkeit zu fremden Vereinen zählt mit. Doppelte Zugehörigkeit kann nicht berücksichtigt werden.

 

7. Fahnenoffiziere und Vorstandsmitglieder

Fahnenoffiziere werden von der Generalversammlung gewählt und werden für die Dauer ihres Amtes in den Rang eines Offiziers erhoben.
Die Mitglieder des Vorstandes werden ebenfalls für die Dauer der Amtszeit in den Dienstgrad eines Offiziers erhoben..

 

8. Orden und Ehrenzeichen

Vereinsorden gehören zur Uniform.

Der Verein stiftet eine Verdienstnadel, den Verdienstorden I. und II. Klasse, sowie den Großen Verdienstorden am Bande. Den großen Verdienstorden verleiht der Oberst für besondere Verdienste.

Alle Klassen können jedem Schützen verliehen werden.

Vorschläge für die Orden und Ehrenzeichen sind vom Ältestenrat beim Oberst einzureichen. Die Beschlussfassung erfolgt durch den Major, der/dem Ältestenratsvorsitzende/n, der/dem 2.Vorsitzende/n und dem Oberst.

Alle Orden und Klassen können jedem Schützen verliehen werden.

9. Vogelschießen

Vor dem Schießen werden Nummern für die Reihenfolge der Schützen und Schützinnen verteilt. Jede/r darf nur eine Nummer haben.

Beim Vogelschießen erhalten die Kronen-, Apfel- und Zepterschützen einen Orden. Jeder Orden kann nur einmal verliehen und getragen werden. Niemand kann also 2 Kronen- oder 2 Apfel- oder 2 Zepterorden tragen, wohl aber je einen Kronen-, Apfel- und Zepterorden. Die Orden sind nicht übertragbar.
Der Kronenschütze spendiert in der Schießpause 50 l Bier auf dem Fest. Der Apfel- und Zepterschütze spendieren zusammen 50 l Bier in einer der folgenden Versammlungen bis zum nächsten Sommerfest.

10. Jungschützenschießen

Für das Jungschützenschießen sind alle Mitglieder des Vereines zwischen 16 und 25 Jahren schießberechtigt. Bei Jungschützen /-schützinnen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.

Vor dem Schießen werden Nummern für die Reihenfolge der Schützen und Schützinnen verteilt. Jede/r darf nur eine Nummer haben.

Der/die Jungschützenkönig/in erhält einen Orden und für die Dauer seiner/ihrer Amtszeit eine Jungschützenkönigskette.

Die Kronen-, Apfel- und Zepterschützen erhalten einen Orden. Jeder Orden kann nur einmal verliehen und getragen werden. Niemand kann also 2 Kronen- oder 2 Apfel- oder 2 Zepterorden tragen, wohl aber je einen Kronen-, Apfel- und Zepterorden. Die Orden sind nicht übertragbar.

Der/die Jungschützenkönig/in spendiert auf dem nächsten Spaziergang 30 Liter Bier.

Die Insignienschützen haben keine weiteren Verpflichtungen.

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